In meinen Workshops taucht seit Monaten dieselbe Frage auf, immer wieder, fast wortgleich: „Müssen wir jetzt bei allem, was wir mit KI gemacht haben, eine Kennzeichnung dranhängen?”
Die kurze Antwort: Nein. Die etwas längere: Es kommt drauf an. Aber in den allermeisten Fällen, die typische Nonprofit-Organisationen betreffen, ist eine Kennzeichnung nicht vorgeschrieben.
(Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung und außerdem der Stand von Anfang Mai 2026. Holt euch professionelle Hilfe und sichert euch ab.)
Das klingt entspannend. Ist es aber nur halb, denn das Missverständnis ist weit verbreitet und hat Konsequenzen: Manche Organisationen verkneifen sich den KI-Einsatz, weil sie fürchten, alles müsste öffentlich gemacht werden. Andere kennzeichnen munter alles und fragen sich, warum das eigentlich niemand gefragt hat. Beides basiert auf einem falschen Verständnis davon, was die Verordnung eigentlich regelt.
Was Artikel 50 tatsächlich vorschreibt
Die EU-KI-Verordnung (offiziell: Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet nicht pauschal dazu, überall ein „Mit KI erstellt"-Label anzukleben. Die Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 zielen auf ganz konkrete Anwendungsfelder:
1. KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen die Nutzenden darüber informieren, dass sie mit einem KI-System sprechen, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Ein Chatbot auf eurer Website, der Anfragen beantwortet, muss sich als KI zu erkennen geben. Das klingt selbstverständlich, ist es aber offenbar nicht überall.
2. Deepfakes und KI-generierte synthetische Inhalte, also KI-erzeugte Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen, die real wirkende Personen, Orte, Gegenstände zeigen oder nachahmen, müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie für einen Durchschnittsbetrachter als echt erscheinen würden. Das gilt auch für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, zum Beispiel im Kontext von Wahlen.
Aber: Wenn ihr journalistischen Standards folgt und die Inhalte vor Veröffentlichung redaktionell prüft, so könnt ihr von der Kennzeichnung ausgenommen sein. Es geht dabei aber nicht drum, dass "irgendwer drübergeschaut" hat. Die rechtliche Einordnung ist dabei entscheidend.
3. Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren.
Das sind die wesentlichen Pflichten, grob vereinfacht. Was fehlt in dieser Aufzählung? Die Pflicht, bei jedem Spendenbrief, jeder Pressemitteilung, jedem Social-Media-Post zu vermerken: „Dieser Text wurde mit Claude, ChatGPT oder Gemini erstellt oder überarbeitet."
Was explizit nicht drunter fällt
Wenn ihr KI als Schreibhilfe nutzt, Entwürfe damit überarbeitet, Newsletter strukturiert oder Fördermittelanträge sprachlich schleifen lasst, dann ist das nach aktuellem Stand keine kennzeichnungspflichtige Handlung im Sinne der KI-Verordnung. Nicht für Texte an Spendende, nicht für interne Dokumente, nicht für den Jahresbericht.
Das gilt übrigens unabhängig davon, ob KI zehn Prozent des Textes beigetragen hat oder neunzig Prozent. Es geht also nicht darum, wie viel KI drin ist, sondern welche Art von Anwendungsfall vorliegt. Schreibhilfe ist kein regulierter Fall im Sinne von Artikel 50.
Ich sage das nicht, um zur Heimlichtuerei zu ermutigen. Das ist eine andere Debatte, und meine persönliche Haltung dazu kennt ihr vielleicht: Transparenz über KI-Einsatz finde ich generell sinnvoll, aus Gründen des Vertrauens und der kommunikativen Ehrlichkeit. Aber das ist eine ethische Position, keine Rechtspflicht. Beides zu verwechseln, hilft niemandem. Entscheidet euch lieber, ob ihr es wollt.
Wen die Pflichten eigentlich treffen
Noch ein wichtiger Punkt, der im Diskurs oft untergeht: Viele Pflichten der KI-Verordnung richten sich primär an die Anbieter der KI-Systeme selbst, also an OpenAI, Anthropic, Google und Co., nicht an die Organisationen, die diese Werkzeuge als Hilfsmittel einsetzen. Und die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft: Ein Teil der Regelungen gilt bereits, andere Pflichten, darunter viele für Hochrisiko-KI-Systeme, greifen erst ab August 2026.
Für die breite Masse der Nonprofit-Organisationen, die Claude oder ChatGPT als Schreibhilfe einsetzen, ohne Deepfakes zu produzieren, Chatbots zu betreiben oder Emotionserkennung einzusetzen: Die KI-Verordnung ist relevant, aber nicht in dem Ausmaß, das manche gerade annehmen.
Was ihr konkret machen solltet
Informiert euch korrekt, bevor ihr aus Vorsicht Aufwand betreibt, den niemand verlangt. Es gibt gute Gründe, intern festzuhalten, wo KI im Einsatz ist, und das auch nach Außen zu kommunizieren, wenn es relevant ist. Aber bitte aus eigener Überzeugung, nicht aus falscher Rechtsangst.
Und wenn ihr konkret wissen wollt, ob eine bestimmte Anwendung in eurer Organisation kennzeichnungspflichtig ist, dann ist die richtige Ansprechperson jemand mit juristischer Ausbildung. Nicht ich, nicht Claude, nicht das Whitepaper des nächsten Beratungsunternehmens.
Schreibt euren nächsten Newsletter, ohne euch dabei rechtlich schlecht zu fühlen.